Rezepte

Bitte beachten:

Am dem 1. Januar 2024 wurde das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dies direkt mit ihrer Versichertenkarte, per App oder (ausnahmsweise) mittels Papierausdruck einlösen, wenn ihre Gesundheitskarte im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app

Rezepte für Betäubungsmittel, Hilfsmittel, Privatrezepte (hellblau) sowie Verordnungen für Physiotherapie-/Ergotherapie und Logopädie werden vorerst wie bisher auf dem dafür vorgesehenen Papier ausgedruckt.

Wenn Sie bereits Patientin oder Patient unserer Praxis sind und ein Medikamenten- oder Heilmittelrezept benötigen, können Sie auf verschiedenen Wegen Ihre Rezeptwünsche anmelden:

Sie bestellen Ihr Rezept über das untenstehende Kontaktformular auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass das Rezept gegebenenfalls erst am nächsten Arbeitstag als eRezept mittels elektronischer Gesundheitskarte oder als Download in der E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst werden kann. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.

Sie können uns anrufen (Tel.: 0721-356003) und mit der Arzthelferin den Rezeptwunsch besprechen.

Sie kommen ohne vorherige Bestellung per Kontaktformular oder Telefonat in der Praxis vorbei und besprechen Ihren Rezeptwunsch direkt an unserer Anmeldung.

Aus organisatorischen Gründen kann dies allerdings dazu führen, dass Sie Ihr E-Rezept nicht sofort als Papierausdruck mitnehmen bzw. eventuell erst am Folgetag mittels E-Rezept-App oder mit Versichertenkarte in der Apotheke einlösen können.

Anforderung Folgerezept/-verordnung

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Sind Sie bereits bei uns Patient/in?
Wofür benötigen Sie ein Folgerezept?
Befinden Sie sich zur Zeit in stationärer Behandlung (Krankenhaus, Reha)?
Wurde ggfs. Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits bei uns eingelesen?
Ist bei uns Portogeld hinterlegt?
Abholung oder Versand per Post (Heilmittelverordnungen)
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