Das E-Rezept
Seit dem 1. Januar 2024 wurde das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel (ausgenommen sind Betäubungsmittelrezepte) nur noch per E-Rezept und können dies direkt mit ihrer Versichertenkarte, per App oder mittels Papierausdruck einlösen, wenn ihre Gesundheitskarte im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde. Verordnungen für Physik-/Ergotherapie und Logopädie sowie Hilfsmittelrezepte (zB. für Orthesen, Rollatoren, Gehstöcke etc.) werden vorerst wie bisher auf den Vordrucken aus Papier ausgestellt.
Weitere Informationen zum E-Rezept allgemein:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk
Weiteres zur E-Rezept-App der Gematik:
Corona und andere Infektionserkrankungen- was gilt es zu beachten?
Zur Verminderung des Risikos einer Ansteckung mit dem Corona-Virus, dem Grippevirus und anderen derzeit häufigen Infektionserkrankungen bitten wir Sie, im Falle von Erkältungssymptomen oder anderen Hinweisen auf eine Infektion vor Wahrnehmung Ihres Termins mit uns Rücksprache zu halten.
Bitte betreten Sie die Praxis frühestens 15 Minuten vor Ihrem Termin.
Die Anwesenheit von Begleitpersonen in der Praxis ist nur möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Um Wartezeiten in der Praxis zu vermeiden, sollten Rezeptwünsche möglichst vorher telefonisch oder über das Kontaktformular erfolgen